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   LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B   

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https://dejure.org/2009,117749
LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B (https://dejure.org/2009,117749)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B (https://dejure.org/2009,117749)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. August 2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B (https://dejure.org/2009,117749)
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  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B
    Auch dann muss der Versicherte die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich rechtzeitig vor Fristablauf ärztlich feststellen lassen und der Krankenkasse melden, will er das Erlöschen oder das Ruhen des Leistungsanspruchs vermeiden (BSG SozR 4-2500 § 46 Nr. 1).

    Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen anerkannt, zu welchen die Betreibung eines Rechtsbehelfsverfahrens allein nicht zählt (vgl. hierzu und zur Zulässigkeit nachträglicher Beurteilungen der Arbeitsunfähigkeit ausführlich nochmals BSG SozR 4-2500 § 46 Nr. 1).

    Ein Ausnahmefall, in dem die unterbliebene ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ausnahmsweise - rückwirkend - nachgeholt werden kann (vgl. dazu zusammenfassend BSG, SozR 4-2500 § 46 Nr. 1), liegt nicht vor.

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B
    Der Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit ergibt sich aus dem Umfang des Versicherungsschutzes im Hinblick auf das konkret bestehende Versicherungsverhältnis (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 10; SozR 4-2500 § 44 Nr. 6).

    Die Vorschrift ist nicht als bloße Zahlungsvorschrift zu verstehen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 10; SozR 4-2500 § 44 Nr. 12).

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B
    Die Meldeobliegenheit ist vor jeder erneuten Inanspruchnahme des Krankengeldes zu erfüllen, auch nach einer vorübergehend leistungsfreien Zeit, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit seit Beginn durchgängig fortbestanden hat (BSG SozR 3-2500 § 49 Nr. 4).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B
    Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn die Erfolgschance nur eine entfernte ist (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - BVerfGE 81, 347, 357).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B
    Sie sind daher unabhängig von der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit nur dann krankheitsbedingt arbeitsunfähig, wenn sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, auch leichte Arbeiten in dem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich zuvor zwecks Erlangung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung zur Verfügung gestellt haben (BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 9).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B
    Der Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit ergibt sich aus dem Umfang des Versicherungsschutzes im Hinblick auf das konkret bestehende Versicherungsverhältnis (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 10; SozR 4-2500 § 44 Nr. 6).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 8/07 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung - Rentner - kein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B
    Die Vorschrift ist nicht als bloße Zahlungsvorschrift zu verstehen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 10; SozR 4-2500 § 44 Nr. 12).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung bestimmt sich nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B
    Eine solche rückwirkende Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit außerhalb des in § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V genannten Zeitraums von einer Woche hindert das Ruhen von Ansprüchen auf Krankengeld jedoch nicht (BSG SozR 4-2500 § 46 Nr. 2).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B
    Da der Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht enger zu verstehen ist als das Gebot einer Beweiserhebung, ist im Rahmen des Verfahrens über Prozesskostenhilfe im begrenzten Rahmen auch eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig (BVerfG NVwZ 1987, 786; NJW 1997, 2745, 2746).
  • BVerfG, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht der Klage - Weitere Beweiserhebung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 4 KR 1966/08 PKH-B
    Da der Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht enger zu verstehen ist als das Gebot einer Beweiserhebung, ist im Rahmen des Verfahrens über Prozesskostenhilfe im begrenzten Rahmen auch eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig (BVerfG NVwZ 1987, 786; NJW 1997, 2745, 2746).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 13 AS 4995/08 PKH-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht -

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